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Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung zu Lieferketten-Sorgfaltspflichten bezieht sich auf das deutsche Gesetz zur Stärkung der unternehmerischen Verantwortung in Lieferketten.

Unternehmen verpflichten sich darin, Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihren globalen Lieferketten einzuhalten.

Dies beinhaltet die Identifikation von Risiken, die Prävention und Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, Transparenz und Berichterstattung sowie die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern.

Die Grundsatzerklärung dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu dokumentieren und die entsprechenden Maßnahmen zu beschreiben.

Beschwerdeverfahren nach LkSG

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Wir werden jeden Vorgang sorgfältig prüfen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen einer Verfahrensordnung haben wir die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben.

Menschenrechtsbeauftragter

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