Gutes Baupartnermanagement verhindert Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
„Schwarzarbeit auf Baustellen steigt um rund ein Fünftel“ meldete der SPIEGEL Ende 2022. Im Jahr 2023 haben die Zöller der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit rund 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und über 101.000 Strafverfahren eingeleitet – und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn das Problem ist in der Tat groß. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schädigen die Volkswirtschaft und drücken den Preis zulasten ehrlich handelnder Betriebe. Finanzbehörden, Branchenverbände, die Sozialkasse SOKA-BAU und die Gewerkschaften haben deshalb ein gemeinsames Interesse, die Schattenwirtschaft am Bau zu verhindern und zu bekämpfen. Darüber hinaus gibt es einzelne Unternehmen, die sich in besonderem Maße für Compliance engagieren und ein Prüfsystem entwickelt haben, das auch für andere Betriebe als beispielhaft gilt. Ein solcher Vorreiter ist das Familienunternehmen WOLFF & MÜLLER.
„Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung bei der lückenlosen Bekämpfung von Schwarzarbeit sehr ernst.“
Dr. Albert Dürr, Geschäftsführender Gesellschafter der WOLFF & MÜLLER Gruppe
Gesetzliche Vorgaben reichen nicht aus
Bei Bauprojekten arbeitet WOLFF & MÜLLER mit Baupartnern in unterschiedlichen Gewerken – vom Rohbau bis zur Technischen Gebäudeausrüstung – zusammen. Wir achten sehr genau darauf, welche Unternehmen wir beauftragen. Denn die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sind bei weitem nicht ausreichend, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksam zu verhindern. Deshalb haben wir ein Programm entwickelt, das nicht nur Haftungsrisiken abdeckt, sondern eine lückenlose Prävention gewährleistet.
Investition in Qualität
Die jährlichen Kosten von rund 1 Mio. Euro werden nur zum Teil durch einen maßgeblich störungsfreien Bauprozess zurückgezahlt. Einen Großteil der Kosten betrachtet WOLFF & MÜLLER als Investition in die Qualitäts-, Termin- und Kostensicherheit der eigenen Bauprojekte, aber auch in die Zukunft der Bauwirtschaft: Es geht um faire Wettbewerbsbedingungen, den Schutz der regionalen Bau- und Handwerksbetriebe und darum, Imageschäden für die Bauwirtschaft abzuwenden.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Abteilung Baupartnermanagement
Unsere 2011 gegründete Abteilung koordiniert sämtliche Maßnahmen zur Prävention von Gesetzesverstößen und kontrolliert auch selbst Baustellen vor Ort. Sie ist interner Ansprechpartner zum Thema Compliance für die bundesweiten Standorte, zentraler Ansprechpartner für den Zoll und Beratungsstelle für Baupartner. Potenzielle Auftragnehmer können sich dort schon in der Bewerbungsphase über die geltenden rechtlichen Regelungen informieren. 18 Baupartner-Koordinatoren sind ständig bundesweit unterwegs und überprüfen die Baupartner und deren Personal direkt auf der Baustelle. Für die Baustellen und die bundesweit 113 FSK-Stellen des Zolls wurde eine Hotline eingerichtet.
Schulungen
Die firmeneigene WOLFF & MÜLLER Akademie hat seit 2011 mehr als 1200 Mitarbeiter in der gesetzeskonformen Beauftragung und Beschäftigung von Baupartnern geschult, sowohl Poliere, Bau- und Projektleiter als auch Einkäufer und Baukaufleute.
Prüfung potenzieller Baupartner vor der Vergabe
Durch Erstprüfungen mittels Internets kann WOLFF & MÜLLER zahlreiche schwarze Schafe aussortieren. Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn auf der Website nur eine allgemeine Info-Mailadresse oder eine Mobilnummer angegeben ist oder wenn das Bild des Hauptsitzes bei Google Street View auf ein Privathaus oder eine Briefkastenfirma hindeutet. Die Abteilung Einkauf überprüft jede Firma, die sich um Aufträge bewirbt, anhand eines Kataloges mit bis zu 19 Kriterien – von der Gewerbeanmeldung über die Tariftreueerklärung bis zur Haftpflichtversicherung. Sie fordert von Behörden und Einzugsstellen wie SOKA-BAU, Berufsgenossenschaften, Sozialversicherungseinzugsstellen und Finanzbehörden alle Nachweise an, die für eine rechtskonforme Beauftragung nötig sind.
Prüfung der Baupartner in der Ausführungsphase
WOLFF & MÜLLER überprüft vor Ort auf der Baustelle, ob der Baupartner seine Mitarbeiter legal einsetzt, fair bezahlt und ordnungsgemäß versichert. Ein wichtiger Aspekt ist die Plausibilitätsprüfung des Arbeitslohns. Dazu brauchen wir von allen Einzugsstellen qualifizierte Bescheinigungen mit Angabe der gemeldeten Arbeitnehmer und Angabe der Arbeitsentgelte. Die geleisteten Arbeitsstunden werden mit dem Bautagebuch verglichen. Bei Unternehmen, die gewerbliche Mitarbeiter aus EU-Ländern entsenden, werden die sogenannten A1-Entsendenachweise nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) auf Vollständigkeit und korrekte Ausfüllung überprüft. Zusätzlich prüfen wir die Anmeldung nach §18.1 AEntG an die Generalzolldirektion in Bonn, inklusive Namensliste und Protokoll.
Feste Partnerschaften im Rohbau
Im Bereich Rohbau-Lohnleistungen beauftragen wir überwiegend nur noch Baupartner, die der Einkauf und das Baupartnermanagement zuvor vor Ort besucht und intensiv überprüft haben.
Zertifikat „Präventiv & Nachhaltig“
Um die umfangreichen Präventionsmaßnahmen strukturiert zu dokumentieren und auch öffentlich und Bauherrn gegenüber zu belegen, haben wir zusammen mit dem TÜV Thüringen und der Unternehmensberatung envigration Berlin das Zertifikat „Präventiv & Nachhaltig“ entwickelt. Die Prüf- und Bewertungskriterien im Zertifizierungsverfahren gehen weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
Plädoyer für mehr offizielle Unterstützung
Aus unseren bisherigen Erfahrungen plädieren wir dafür, dass künftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht allein der Preis entscheidet, sondern die Rechtskonformität des Bewerbers und seiner Nachunternehmer – als Ergebnis einer gründlichen (Plausibilitäts-)Prüfung. Es wäre wünschenswert, dass die öffentliche Hand illegalen Praktiken deutlicher einen Riegel vorschiebt und die bisherigen Standardanforderungen verschärft, zumal deren Lücken bekannt sind. Die Bauwirtschaft braucht mehr Unterstützung von den Einzugsstellen. Alle Bescheinigungen müssen qualifiziert mit der Angabe von Voll- und Teilzeitbeschäftigten ausgestellt werden, sodass die beauftragenden Unternehmen und Vergabestellen deren Plausibilität überprüfen können. Nur so hat die Bauwirtschaft die Chance, Wettbewerbsverzerrungen und Wirtschaftskriminalität zu verhindern.
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